Inhaltsbeschreibung / Ziel: |
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Bildungseinrichtung: |
Max-Weber-Schule Gießen
Georg-Schlosser-Str. 18
35390 Gießen
0641-306-3141
www.maxweberschule.de
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Zu erwerbende Zertifikate und Zusatzqualifikation: |
Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in (Vollzeit)
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Zielgruppe: |
Arbeitnehmer/innen u.Selbständige mit Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft/Verwaltung sowie Berufserfahrung, die Funktions-und Führungsaufgaben im mittleren Management von Wirtschaft und Verwaltung anstreben. |
Ansprechpartner(in): |
Ansprechpartner: Sandra Brückner / Dennis Rothmann
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Vorbereitung und erwartete Vorkenntnisse: |
1. Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
2. Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung (ggf. auch als Staatlich geprüfte/r Assistent/in).
3. Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindest.einem Jahr. (Bei der Teilzeitform kann diese Tätigkeit während der Fachschulausbildung abgeleistet werden).
Falls die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Aufnahme erfolgen, wenn eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 5 Jahren ausgeübt wurde und die fachlich Eignung in einer Feststellungsprüfung nachgewiesen wird.
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Prüfung: |
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Dauer: |
4 Semester |
Zeiten und Termine: |
an 5 Tagen die Woche ca 31 Stunden
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Beginn: |
jährlich im August |
Fristen: |
Anmeldeschluss ist der 31. Januar jeden Jahres (bei freien Plätzen (maximal 32 Teilnehmer) noch bis Ausbildungsbeginn)
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Anmeldung bei: |
benötigte Unterlagen: 1. Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild und Bildungsgang, 2. Zeugnis über höchsten schulischen Abschluss, 3. Abschlusszeugnis der Berufsschule, 4. Lehrabschlusszeugnis (z.B. IHK-Prüfungszeugnis), 5. Bescheinigung über Art und Dauer der einschlägigen beruflichen Tätigkeit (Die Unterlagen zu 3. - 5. in beglaubigter Kopie.);
Anmeldeformulare sind über das Sekretariat der Max-Weber-Schule und im Internet erhältlich
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Kosten: |
keine Kosten |
Sonstiges: |
Absolventen der Fachschule gelten als "besonders befähigte Berufstätige" und haben gem. der "Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 14. Juli 2010" eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an hessischen Fachhochschulen und Universitäten.
Studierende Mit Hauptschulabschluss erhalten mit der ZUlassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt den Mittleren Bildungsabschluss (Realschule) zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen erreichen.
Studierende, die bei Zulassung zum zweiten Ausbildungasbschnitt den Realschulabschluss nachweisen, wird mit Bestehen der Abschlussprüfung die Allgemeine Fachhochschulreife anerkannt. |