Inhaltsbeschreibung / Ziel: |
Qualifizierung |
Bildungseinrichtung: |
Wirtschaftsschule am Oswaldsgarten
Georg-Schlosser-Str. 20
35390 Gießen
0641-3063100
poststelle@wso.giessen.schulverwaltung.hessen.de
www.wso-giessen.de |
Zu erwerbende Zertifikate und Zusatzqualifikation: |
Allgemeine Hochschulreife
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Zielgruppe: |
Gute Realschüler bzw. Gymnasialschüler mit Versetzung in Jahrgangsstufe 11 (G9) bzw. Jahrgangsstufe 10 (G8) |
Ansprechpartner(in): |
Herr Waldschmidt (Schulformleiter) cwaldschmidt@ffs-giessen.de
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Vorbereitung und erwartete Vorkenntnisse: |
"Bei Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums bzw. Gymnasialzweiges genügt das Versetzungszeugnis nach
Jahrgangsstufe 11 (G9) bzw. Jahrgangsstufe 10 (G8). Schülerinnen und Schüler der Realschule bzw. der Zweijährigen
Berufsfachschule brauchen für die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium ein Gutachten der abgebenden
Schule. Das Gutachten muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung der Schülerin bzw. des Schülers
lassen eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Oberstufe erwarten.
2. Die Schülerin bzw. der Schüler müssen den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser
als 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft erreichen.
In den übrigen Fächern muss die Durchschnittsnote ebenfalls besser als 3,0 sein."
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Prüfung: |
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Dauer: |
3 Jahre |
Zeiten und Termine: |
Vollzeit, in der Regel von 8-16 Uhr
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Beginn: |
01.August eines Jahres |
Fristen: |
bis zum 1. März über die bisher besuchte Schule; Entscheidung über vorläufige Aufnahme bis Ende April
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Anmeldung bei: |
"Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
1. Anmeldeformular (ggf. Gutachten der abgebenden Schule), 2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, 3. die beglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (z. B. Halbjahrszeugnis der Stufe 10). Bei Vorliegen dieser Zugangsvoraussetzungen wird die Entscheidung über die vorläufige Aufnahme der Bewerberin
bzw. dem Bewerber ab Ende April schriftlich mitgeteilt. Die vorläufige Einschulung erfolgt bei Vorliegen des
Zeugnisses des mittleren Abschlusses mit dem genannten Voraussetzungen am Ende des laufenden Schuljahres
und die endgültige Einschulung am ersten Schultag. Sollte sich im Zeugnis des mittleren Abschlusses das Notenbild
unter die Mindestanforderungen verschlechtert haben, kann keine Einschulung erfolgen."
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Kosten: |
keine Kosten |
Sonstiges: |
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