Inhaltsbeschreibung / Ziel: |
Qualifizierung |
Bildungseinrichtung: |
Wirtschaftsschule am Oswaldsgarten
Georg-Schlosser-Str. 20
35390 GieĂen
0641-3063100
poststelle@wso.giessen.schulverwaltung.hessen.de
www.wso-giessen.de |
Zu erwerbende Zertifikate und Zusatzqualifikation: |
Allgemeine Hochschulreife
|
Zielgruppe: |
Gute RealschĂŒler bzw. GymnasialschĂŒler mit Versetzung in Jahrgangsstufe 11 (G9) bzw. Jahrgangsstufe 10 (G8) |
Ansprechpartner(in): |
Herr Waldschmidt (Schulformleiter) cwaldschmidt@ffs-giessen.de
|
Vorbereitung und erwartete Vorkenntnisse: |
"Bei SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern des Gymnasiums bzw. Gymnasialzweiges genĂŒgt das Versetzungszeugnis nach
Jahrgangsstufe 11 (G9) bzw. Jahrgangsstufe 10 (G8). SchĂŒlerinnen und SchĂŒler der Realschule bzw. der ZweijĂ€hrigen
Berufsfachschule brauchen fĂŒr die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium ein Gutachten der abgebenden
Schule. Das Gutachten muss folgende Voraussetzungen erfĂŒllen:
1. Die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung der SchĂŒlerin bzw. des SchĂŒlers
lassen eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Oberstufe erwarten.
2. Die SchĂŒlerin bzw. der SchĂŒler mĂŒssen den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser
als 3,0 in den FĂ€chern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft erreichen.
In den ĂŒbrigen FĂ€chern muss die Durchschnittsnote ebenfalls besser als 3,0 sein."
|
Prüfung: |
|
Dauer: |
3 Jahre |
Zeiten und Termine: |
Vollzeit, in der Regel von 8-16 Uhr
|
Beginn: |
01.August eines Jahres |
Fristen: |
bis zum 1. MĂ€rz ĂŒber die bisher besuchte Schule; Entscheidung ĂŒber vorlĂ€ufige Aufnahme bis Ende April
|
Anmeldung bei: |
"Dem Aufnahmeantrag sind beizufĂŒgen:
1. Anmeldeformular (ggf. Gutachten der abgebenden Schule), 2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, 3. die beglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (z. B. Halbjahrszeugnis der Stufe 10). Bei Vorliegen dieser Zugangsvoraussetzungen wird die Entscheidung ĂŒber die vorlĂ€ufige Aufnahme der Bewerberin
bzw. dem Bewerber ab Ende April schriftlich mitgeteilt. Die vorlÀufige Einschulung erfolgt bei Vorliegen des
Zeugnisses des mittleren Abschlusses mit dem genannten Voraussetzungen am Ende des laufenden Schuljahres
und die endgĂŒltige Einschulung am ersten Schultag. Sollte sich im Zeugnis des mittleren Abschlusses das Notenbild
unter die Mindestanforderungen verschlechtert haben, kann keine Einschulung erfolgen."
|
Kosten: |
keine Kosten |
Sonstiges: |
|